Du suchst KKH Präventionskurse, die du bequem von zu Hause aus machen kannst? Unsere Kurse finden live per Zoom statt und sind ZPP-zertifiziert (§ 20 SGB V) - d.h. die KKH erstattet dir nach Kursende die komplette Kursgebühr zurück!
Für den Zuschuss zählt vor allem eins: Der Kurs muss als Präventionskurs nach § 20 SGB V anerkannt und von der ZPP zertifiziert sein. Genau diese Voraussetzung erfüllen unsere Live-Onlinekurse.
Inhaltlich gliedern sich Gesundheitskurse in vier Handlungsfeldern: Bewegung, Ernährung, Stress/Entspannung sowie Suchtmittelprävention. Welche Kurse du wählst, hängt von deinem Ziel ab – z. B. Rücken stärken, beweglicher werden oder Stress reduzieren.
Diese zertifizierten Onlinekurse kannst du direkt buchen:
Die KKH erstattet für zertifizierte Präventionskurse bis zu 300 Euro pro Jahr, aufgeteilt auf zwei Kurse mit jeweils maximal 150 Euro.
Das heißt: Für unsere Kurse bekommst die Kursgebühr vollständig erstattet.
Stand: 10.02.2026; Angaben ohne Gewähr
Beispiele:
Wählst du einen zertifizierten Pilateskurs mit 8 Terminen, zahlst du 105 Euro. Nach erfolgreicher Kursteilnahme (Teilnahme an 7 von 8 Terminen) bekommst du die 105 Euro vollständig von der KKH erstattet.
Bei einem 10-Wochen-Rückenkurs mit 120 Euro Kursgebühr zahlt dir die KKH ebenfalls 100 % zurück. Du musst dafür an mindestens 8 von 10 Einheiten teilnehmen.
Auch längere Kurse, z. B. 12 Wochen Beweglichkeitstraining für 135 Euro, sind erstattungsfähig. Nachdem du an mindestens 10 von 12 Einheiten teilgenommen hast, erhältst du 135 Euro erstattet.
Der digitale Ablauf ist unkompliziert: Erst teilnehmen, dann Teilnahmebescheinigung einreichen. Danach wird der Zuschuss ausgezahlt.
Tipp: Die digitale Einreichung geht oft schneller. Die Auszahlung erfolgt nach Prüfung direkt auf dein Girokonto.
Damit deine KKH den Zuschuss auszahlen kann, müssen ein paar Kriterien stimmen:
ZPP-Zertifizierung: Entscheidend ist, dass es ein nach § 20 SGB V anerkannter Präventionskurs ist. Unsere Kurse erfüllen diese Voraussetzung.
Teilnahmequote: Üblich sind mindestens 80 % Teilnahme – nur dann bekommst du die offizielle Teilnahmebescheinigung.
Begrenzung pro Jahr: Wie viele andere Krankenkassen fördert die KKH maximal zwei Kurse pro Kalenderjahr. Maßgeblich ist dabei der Starttermin deines Kurses.
Ohne Rezept möglich: Es ist kein ärztliches Attest nötig. Auch eine Vorab-Genehmigung der Krankenkasse brauchst du nicht, du kannst direkt starten.
ZPP-Zertifizierung des Kurses, eine Mindest-Teilnahmequote (80 %) und eine Begrenzung der förderfähigen Kurse auf 2 pro Kalenderjahr. Nach Kursende reichst du die Teilnahmebescheinigung bei der KKH ein, danach wird der Zuschuss ausgezahlt.
Jasmin (zertifizierte Kursleitung)